Die Garantiebedingungen der Bauknecht Hausgeräte GmbH für die ersten 24 Monate  

 

Als Käufer eines Bauknecht Geräts stehen Ihnen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte aus dem Kaufvertrag mit Ihrem Händler zu. Ohne diese Gewährleistungsrechte einzuschränken, räumt Ihnen Bauknecht als Hersteller zusätzlich eine Garantie zu folgenden Bedingungen ein:

 

Leistungsdauer

Die Garantie umfasst die Dauer von 24 Monaten ab Lieferdatum (bitte Liefer- und/oder Kaufbeleg vorlegen) und gilt ausschließlich für die Verwendung im Haushalt/privaten Bereich. Durch die Inanspruchnahme der Garantie verlängert sich die Garantiezeit weder für das Gerät noch für neu eingebaute Teile.

 

Umfang der Mängelbeseitigung

Innerhalb der genannten Fristen beseitigen wir alle Mängel am Bauknecht Gerät, die nachweisbar auf mangelhafte Ausführung oder Materialfehler zurückzuführen sind. Ausgewechselte Teile gehen in unser Eigentum über.

 

Ausgeschlossen sind:

Normale Abnutzung, vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung, Schäden, die durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung, unsachgemäße Aufstellung bzw. Installation oder durch Anschluss an falsche Netzspannung entstehen, Schäden aufgrund von chemischer bzw. elektrochemischer Einwirkung oder Schäden, die durch anormale Umweltbedingungen entstehen, Glas-, Lack- oder Emailleschäden und eventuelle Farbunterschiede sowie defekte Lampen. Wir erbringen auch dann keine Leistungen, wenn – ohne unsere besondere schriftliche Genehmigung – von nicht ermächtigten Personen am Bauknecht Gerät Arbeiten vorgenommen oder Teile fremder Herkunft verwendet wurden. Diese Einschränkung gilt nicht für mangelfreie, durch einen qualifizierten Fachmann mit unseren Originalteilen durchgeführte Arbeiten zur Anpassung des Gerätes an die technischen Schutzvorschriften eines anderen EU-Landes.

 

Geltungsbereich

Unsere Garantie gilt für Geräte, die in einem EU-Land oder der Schweiz erworben wurden und in Deutschland oder in Österreich in Betrieb sind. Für Geräte, die in einem EU-Land erworben und in ein anderes EU-Land verbracht wurden, werden die Leistungen im Rahmen der jeweils landesüblichen Garantiebedingungen erbracht. Eine Verpflichtung zur Durchführung von Leistungen im Rahmen der Garantie besteht nur dann, wenn das Gerät den technischen Vorschriften des Landes, in dem der Garantieanspruch geltend gemacht wird, entspricht.

 

Reparaturaufträge außerhalb der Garantiezeit

Wird ein Gerät repariert, sind die Reparaturrechnungen sofort fällig und ohne Abzug zu bezahlen. Wird ein Gerät überprüft bzw. eine angefangene Reparatur nicht zu Ende geführt, werden Anfahrt- und Arbeitspauschalen berechnet. Die Beratung durch unser Kundenberatungszentrum ist unentgeltlich. Änderungen vorbehalten! Bauknecht Hausgeräte GmbH, Stuttgart

Whirlpool Österreich GmbH, Zeltweg

 

 

 

 

 

AEG Garantiebedingungen

 

Garantiebedingungen für Großgeräte der Marke AEG der Electrolux Hausgeräte GmbH, Nürnberg:

 

Der Endabnehmer dieses Gerätes (Verbraucher) hat bei einem Kauf dieses Gerätes von einem Unternehmer (Händler)in Deutschland im Rahmen der Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf gesetzliche Rechte, die durch diese Garantie nicht eingeschränkt werden. Diese Garantie räumt dem Verbraucher also zusätzliche Rechte ein. Dies vorausgeschickt, leisten wir als Hersteller, die Electrolux Hausgeräte GmbH, gegenüber dem Verbraucher Garantie für dieses Gerät für den Zeitraum von 24 Monaten ab Übergabe zu den folgenden Bedingungen:

 

1.    Mit dieser Garantie haften wir dafür, dass dieses neu hergestellte Gerät zum Zeitpunkt der Übergabe vom Händler an den Verbraucher die in unserer Produktbeschreibung für dieses Gerät aufgeführten Eigenschaften aufweist. Ein Mangel liegt nur dann vor, wenn der Wert oder die Gebrauchstauglichkeit dieses Gerätes erheblich gemindert ist.

Zeigt sich der Mangel nach Ablauf von sechs (6) Monaten ab dem Übergabezeitpunkt, so hat der Verbraucher nachzuweisen, dass das Gerät bereits zum Übergabezeitpunkt mangelhaft war. Nicht unter diese Garantie fallen Schäden oder Mängel aus nicht vorschriftsmäßiger Handhabung sowie Nichtbeachtung der Einbauvorschriften und Gebrauchsanweisungen.

2.    Dieses Gerät fällt nur dann unter diese Garantie, wenn es von einem Unternehmer in einem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union gekauft wurde, es bei Auftreten des Mangels in Deutschland betrieben wird und Garantieleistungen auch in Deutschland erbracht werden können. Mängel müssen uns innerhalb von zwei (2) Monaten nach Kenntnis angezeigt werden.

3.    Mängel dieses Gerätes werden wir innerhalb angemessener Frist nach Mitteilung des Mangels unentgeltlich beseitigen; die zu diesem Zweck erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten werden von uns getragen. Über diese Nachbesserung hinausgehende Ansprüche werden durch diese Garantie dem Verbraucher nicht eingeräumt.

4.    Bei Großgeräten (stationär betriebene Geräte) ist im Garantiefall unter der für den Endabnehmer kostengünstigen Rufnummer 0911 3232110  die nächstgelegene Kundendienststelle zu benachrichtigen, von welcher Ort, Art und Weise der Garantieleistungen festgelegt werden. Nachbesserungsarbeiten werden, soweit möglich, am Aufstellungsort, sonst in unserer Kundendienstwerkstatt durchgeführt.

5.    Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung noch einen Neubeginn der Garantiezeit für dieses Gerät; ausgewechselte Teile gehen in unser Eigentum über.

6.    Mängelansprüche aus dieser Garantie verjähren in zwei (2) Jahren ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Gerätes vom Händler an den Verbraucher, der durch Original-Kaufbeleg (Kassenzettel, Rechnung) zu belegen ist; wenn dieses Gerät gewerblich oder - bei Waschgeräten und Wäschetrocknern - in Gemeinschaftsanlagen genutzt wird, beträgt die Verjährungsfrist sechs (6) Monate.

 

 

Electrolux Hausgeräte GmbH, Fürther Str. 246, 90429 Nürnberg